Bio-Wiederkäuerfütterung ab 2022

Ab 2022 gelten die neuen Richtlinien von Bio Suisse für die Wiederkäuerfütterung. Nebst der Reduktion auf maximal 5% Kraftfutter beinhalten die neuen Regeln, dass 100% der Rohstoffe aus der Schweiz stammen müssen. Heute stammen die Eiweissträger fast vollständig aus dem europäischen Ausland. Die einzigen Rohstoffe mit genügend hohem Proteingehalt für den Ausgleich eines Eiweissmankos in einer Wiederkäuerration sind Soja- und Rapskuchen. Ackerbohnen, Erbsen und Luzernepellets haben dafür zu tiefe Proteingehalte. Rapskuchen aus der Schweiz ist praktisch nicht verfügbar und die Sojaproduktion befindet sich erst im Aufbau: Im Jahr 2020 konnten schweizweit 750 to Bio Futtersoja geerntet werden bei einem Bedarf für die Wiederkäuerfütterung von etwa 5‘500 to pro Jahr. Daraus leiten wir folgende Empfehlungen und Schlussfolgerungen ab (siehe Rückseite):

  • Es wird ab 2022 in unserem Sortiment kein Bio Eiweisskonzentrat mehr geben! Wir werden noch Futter bis maximal 25% Rohprotein anbieten.
  • Lagerbestände von Bio-Futter, die vor dem 31.12.2021 gekauft werden, dürfen noch bis Ende Juni 2022 aufgebraucht werden, die maximal 5% Kraftfutter müssen aber ab 1. Januar eingehalten werden.
  • Ab 2022 zählen die rohfaserreichen Rohstoffe im Mischfutter wie z.B. Krüsch nicht mehr als Kraftfutter. Wir werden in jedem Futter einen Raufutteranteil deklarieren. Dies wird bei einem Standardfutter etwa 10%-20% der Menge sein, d.h. es zählt je nach Futter nur noch 80-90% der Menge als Kraftfutter.
  • Wir empfehlen den Betrieben mit Proteinmanko die Energieträger wie Mais, Zuckerrübenschnitzel und Kartoffeln in der Ration zu reduzieren. Gleichzeitig sollte der Futterbau und die Futterkonservierung optimiert werden, um möglichst viel Eiweiss aus dem eigenen Grundfutter zu produzieren.
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